Die Astrologin (der Astrologe) erkärt ausdrücklich, dass sie (er) nach bestem Wissen und Gewissen,
Die Astrologin (der Astrologe) erklärt, dass sie (er) nach bestem Wissen und Gewissen dem Geist dieser ethischen Prinzipien entspricht und zustimmt, mit der Schlichtungskommission der Berufsgruppe im Falle einer Beschwerde respektvoll zusammenzuarbeiten.
Einstimmig angenommener Entwurf der Berufsgruppe der AstrologInnen in der Allgemeinen Fachgruppe Wien des Gewerbes vom 13.11.2006